Kontakt
555-555-5555
mymail@mailservice.com


Sandy Laderer

Hundetrainerin


Training von Mensch und Hund mit Achtsamkeit und Wertschätzung

AGB


AGB Hundetraining


  1. Die Teilnahme an allen Angeboten von Sandy Laderer (SL) erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung für den Hund liegt immer bei dem/der Teilnehmer*in bzw. des Hundehalters (HH). SL haftet nicht für Schäden, die durch den Umgang mit Hunden oder durch die Hunde selbst entstehen. Auf jeglichen Haftungsanspruch gegenüber SL wird verzichtet.
  2. Es muss eine gültige Hundehaftpflichtversicherung für den teilnehmenden Hund abgeschlossen sein. Der Hund muss darüber hinaus über einen ausreichenden Impfschutz verfügen und frei von übertragbaren Krankheiten sein. Auf Verlangen sind die nötigen Unterlagen vorzulegen.  Durch die Annahme des Angebotes von SL erklärt sich der/die Teilnehmer*in mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
  3. Die Bezahlung erfolgt vor bzw. nach der jeweiligen Trainingseinheit oder dem Beratungsgespräch ohne Abzug. Eine Absage des vereinbarten Termins durch den/die Teilnehmer*in muss spätestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Andernfalls wird die Gebühr für den vereinbarten Trainingstermin in voller Höhe in Rechnung gestellt.
  4. SL behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer sich vertragswidrig verhält. Sollte SL aufgrund von Wetterverhältnissen, Krankheit oder anderen Gründen ein Training absagen müssen, wird ein Ersatztermin gestellt. Weitere Kosten des Teilnehmers, die im Zusammenhang mit der Buchung einer Veranstaltung beziehungsweise dessen Stornierung entstehen, sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
  5. Es besteht keine Garantie auf Trainingserfolg, da dieser maßgeblich von der Mitarbeit des jeweiligen Mensch-Hund-Teams abhängig ist. Schriftliche Unterlagen, die zur Verfügung gestellt werden, dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung weitergegeben oder vervielfältigt werden.
  6. Der/Die Teilnehmer*in bzw. HH erklärt sich damit einverstanden, dass während des Trainings und auf Spaziergängen aufgenommene Fotos auf der Homepage und auf Flyern veröffentlicht werden dürfen. Besteht kein Einverständnis, ist dies SL schriftlich vor Auftragsbeginn mitzuteilen.

 


Ergänzung AGB Dogwalking


  1. Während der Betreuung bleibt der Hundehalter (HH) Eigentümer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, z.B. für Verletzungen, die beim Spielen, Toben oder Spazierengehen nicht auszuschließen sind, übernimmt Sandy Laderer (SL) keine Haftung. Für Schäden, die der Hund bei Dritten (Hund/Mensch/Sache) anrichtet, haftet der HH. Ihr Hund muss haftpflichtversichert sein.
  2. SL versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu behandeln bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. SL versichert, gut mit den Hunden umzugehen und immer bestmöglich auf die Hunde aufzupassen. Sollte ein Hund wider Erwarten weglaufen, dann haftet SL nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. SL verpflichtet sich aber alle Schritte einzuleiten, die nötig sind (Tierheim, Polizei etc.). Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Die Betreuung beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes ggfs. auch im Fahrzeug von SL. Der Hund wird während der Fahrt entsprechend gesichert. Während der Betreuung arbeitet SL mit Belohnungen u.a. durch Futter/Leckerlis. Unverträglichkeiten sind vom HH mitzuteilen.
  4. Die Dauer des Spazierganges wird individuell vereinbart. Unvorhersehbare Ausfälle, wie z.B. eine plötzliche Erkrankung des Hundes, können nach Absprache kostenlos storniert werden.
  5. Sollte SL während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung, aufgrund einer lebensbedrohlichen Situation, für notwendig erachten, so willigt der HH ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers und auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben wird. Der HH wird selbstverständlich vorher informiert. Über Krankheiten und Läufigkeit muss SL wahrheitsgemäß informiert werden. Der HH verpflichtet sich, dass sein Hund keine ansteckenden Krankheiten hat. Der HH verpflichtet sich, auf Nachfrage die gültige Haftpflichtversicherung vorzulegen.
  6. SL kann in begründeten Fällen (Verhaltensauffälligkeit, Jagdverhalten, Aggressionsverhalten, Krankheit etc.) die Aufnahme eines Hundes in den Service ablehnen. Evtl. bezahlter Preis wird in diesen Fällen anteilig zurückerstattet. 


 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages ist Bad Urach. Für alle Ansprüche gleich welcher Art, die aus oder anlässlich dieses Vertrages entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Share by: